BayObLG - Beschluß vom 09.07.1982 (RReg 1 St 113/82) - DRsp Nr. 1994/7424
BayObLG, Beschluß vom 09.07.1982 - Aktenzeichen RReg 1 St 113/82
DRsp Nr. 1994/7424
Bei Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch darf das Berufungsgericht nicht abweichend vom Ersturteil, in dem nur bedingter Vorsatz als erwiesen angesehen wurde, direkten Vorsatz feststellen und dem Rechtsfolgenausspruch zugrunde legen.