BayObLG - Beschluß vom 12.01.1990 (1 ObOWi 174/89) - DRsp Nr. 1997/1061
BayObLG, Beschluß vom 12.01.1990 - Aktenzeichen 1 ObOWi 174/89
DRsp Nr. 1997/1061
Eine Unterbrechung der Verjährung durch Bekanntgabe des gegen den Betroffenen eingeleiteten Ermittlungsverfahrens (§ 33 Abs. 1 Nr. 1OWiG) liegt nur vor, wenn die betreffende Maßnahme aktenkundig gemacht worden ist, sich also aus dem Inhalt der Akten und nicht lediglich aus durch Erinnerung gestützten späteren Auskünften oder Vermerken ergibt.