BayObLG - Beschluß vom 14.01.1987
1 ObOWi 252/86
Normen:
StVO § 1 Abs. 2, § 5 Abs. 3 Nr. 1 ;
Fundstellen:
VRS 72, 295
ZfS 1987, 223
Vorinstanzen:
AG Freyung,

BayObLG - Beschluß vom 14.01.1987 (1 ObOWi 252/86) - DRsp Nr. 1994/7321

BayObLG, Beschluß vom 14.01.1987 - Aktenzeichen 1 ObOWi 252/86

DRsp Nr. 1994/7321

Eine ein Überholen unzulässig machende unklare Verkehrslage besteht nicht schon deshalb, weil sich ein Fahrzeug mit geringer Geschwindigkeit, aber ohne Zeichengebung einer nach links führenden Abzweigung nähert und ein unmittelbar dahinter fahrendes weiteres Fahrzeug dieses Fahrzeug nicht überholt.

Normenkette:

StVO § 1 Abs. 2, § 5 Abs. 3 Nr. 1 ;
Vorinstanz: AG Freyung,
Fundstellen
VRS 72, 295
ZfS 1987, 223