BayObLG - Beschluß vom 14.12.1982
RReg 1 St 3366/82
Normen:
StPO § 252 ;
Fundstellen:
DAR 1983, 234

BayObLG - Beschluß vom 14.12.1982 (RReg 1 St 3366/82) - DRsp Nr. 1994/7410

BayObLG, Beschluß vom 14.12.1982 - Aktenzeichen RReg 1 St 3366/82

DRsp Nr. 1994/7410

Macht ein Zeuge in der Hauptverhandlung von dem ihm zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, so dürfen seine früheren Angaben gegenüber der Polizei auch dann nicht verwertet werden, wenn es sich seinerzeit von sich aus mit dem Wunsch, zur Sache auszusagen, fernmündlich an die Polizei gewandt und hierbei einem zur Entgegennahme bereiten Polizeibeamten sein Tatwissen geschildert hat, es aber zu der in Aussicht genommenen späteren förmlichen Vernehmung nicht mehr gekommen ist.

Normenkette:

StPO § 252 ;

Hinweise:

C. AA OLG Koblenz (1 Ss 62/77) VRS 53, 440.

Fundstellen
DAR 1983, 234