BayObLG - Beschluß vom 16.01.1990 (RReg 2 St 318/89) - DRsp Nr. 1994/7287
BayObLG, Beschluß vom 16.01.1990 - Aktenzeichen RReg 2 St 318/89
DRsp Nr. 1994/7287
Eine nötigende Gewalteinwirkung ist nicht anzunehmen, wenn ein Kraftfahrer auf der Überholspur einer Autobahn einem vor ihm fahrenden Kraftfahrzeug, dem er sich unter mehrfacher Betätigung der Lichthupe sehr rasch genähert hatte, bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h mit einem Abstand von 5 m über eine Strecke von 170 m folgt.