BayObLG - Beschluß vom 17.01.1990 (2 ObOWi 468/89) - DRsp Nr. 1997/1060
BayObLG, Beschluß vom 17.01.1990 - Aktenzeichen 2 ObOWi 468/89
DRsp Nr. 1997/1060
»Bei längenverstellbaren Zugeinrichtungen, die sich automatisch bei Kurvenfahrt den Gegebenheiten anpassen, ist die Länge des Zuges im (verkürzten) Zustand zu messen, der sich bei einer Geradeausfahrt automatisch einstellt.«