BayObLG - Beschluß vom 18.08.1978 (1 ObOWi 454/78) - DRsp Nr. 1994/7539
BayObLG, Beschluß vom 18.08.1978 - Aktenzeichen 1 ObOWi 454/78
DRsp Nr. 1994/7539
Ein Kraftfahrer, der innerhalb einer sich auf der Überholspur einer Autobahn vorwärtsbewegenden Kolonne fährt, darf nicht in der Absicht, sich alsbald wieder in diese Kolonne einzureihen, auf den rechten Fahrstreifen hinüberlenken und dort einige in der Kolonne fahrende Fahrzeuge rechts überholen; dies gilt auch dann, wenn die Geschwindigkeit der Kolonne nicht mehr als 60 km/h und die Mehrgeschwindigkeit des Überholenden nicht mehr als 20 km/h beträgt.