BayObLG - Beschluß vom 19.03.1982 (1 ObOWi 503/81) - DRsp Nr. 1994/7434
BayObLG, Beschluß vom 19.03.1982 - Aktenzeichen 1 ObOWi 503/81
DRsp Nr. 1994/7434
Eine Blutalkoholuntersuchung, bei der ausschließlich zwei Einzelanalysen nach der ADH-Methode durchgeführt worden sind, bildet zumindest dann, wenn diese Einzelanalysen nur einen Mittelwert von 1,06 o/oo ergeben haben, keine ausreichende Grundlage für die Feststellung einer Überschreitung des Gefahrengrenzwertes.