BayObLG - Beschluß vom 20.01.1978 (2 St 356/77) - DRsp Nr. 1994/7548
BayObLG, Beschluß vom 20.01.1978 - Aktenzeichen 2 St 356/77
DRsp Nr. 1994/7548
Wer auf einer Bundesstraße, obwohl in nächster Nähe sichtbare Parkgelegenheiten zur Verfügung stehen, sein Fahrzeug so abstellt, daß für den fließenden Verkehr keine zwei vollen Fahrspurbreiten verbleiben, muß zwar mit einer gewissen Behinderung des Verkehrs rechnen, darf aber darauf vertrauen, daß eine Gefährdung vermieden werde. Kommt es durch eine grobe Fehlreaktion eines anderen Kraftfahrers zu einem tödlichen Unfall, so trifft den haltenden Fahrer an der Todesfolge kein Verschulden.