BayObLG - Beschluß vom 20.01.1988
RReg 1 St 1/88
Normen:
StVG § 21 Abs.1 Nr.2;
Fundstellen:
DAR 1988, 387
DRsp III(380)236d

BayObLG - Beschluß vom 20.01.1988 (RReg 1 St 1/88) - DRsp Nr. 1992/6878

BayObLG, Beschluß vom 20.01.1988 - Aktenzeichen RReg 1 St 1/88

DRsp Nr. 1992/6878

Hat der Halter des Kraftfahrzeugs zuverlässige Kenntnis davon, daß ein Dritter, dem er das Fahrzeug überlassen hat, eine Fahrerlaubnis besitzt, braucht er sich nur unter besonderen Umständen, die darauf hindeuten, daß der Dritte mittlerweile keine Fahrerlaubnis mehr hat, von diesem den Führerschein zeigen lassen.

Normenkette:

StVG § 21 Abs.1 Nr.2;

Gründe: