BayObLG - Beschluß vom 20.01.1988 (RReg 1 St 1/88) - DRsp Nr. 1992/6878
BayObLG, Beschluß vom 20.01.1988 - Aktenzeichen RReg 1 St 1/88
DRsp Nr. 1992/6878
Hat der Halter des Kraftfahrzeugs zuverlässige Kenntnis davon, daß ein Dritter, dem er das Fahrzeug überlassen hat, eine Fahrerlaubnis besitzt, braucht er sich nur unter besonderen Umständen, die darauf hindeuten, daß der Dritte mittlerweile keine Fahrerlaubnis mehr hat, von diesem den Führerschein zeigen lassen.