BayObLG - Beschluß vom 21.07.1981
1 ObOWi 59/81
Normen:
StVO § 9 Abs. 1 Satz 4;
Fundstellen:
VRS 61, 382
VerkMitt 1982, 2

BayObLG - Beschluß vom 21.07.1981 (1 ObOWi 59/81) - DRsp Nr. 1994/7464

BayObLG, Beschluß vom 21.07.1981 - Aktenzeichen 1 ObOWi 59/81

DRsp Nr. 1994/7464

Zumindest dann, wenn sich ein über die Stelle des beabsichtigten Linksabbiegens zurückreichender Verkehrsstau gebildet hat, entfällt die Pflicht des Linksabbiegers zur zweiten Rückschau nicht deshalb, weil er nur unter Mißachtung einer in der Fahrbahnmitte verlaufenden Fahrstreifenbegrenzung links überholt werden kann.

Normenkette:

StVO § 9 Abs. 1 Satz 4;
Fundstellen
VRS 61, 382
VerkMitt 1982, 2