BayObLG - Beschluß vom 26.02.1985 (RReg 1 St 10/85) - DRsp Nr. 1998/9380
BayObLG, Beschluß vom 26.02.1985 - Aktenzeichen RReg 1 St 10/85
DRsp Nr. 1998/9380
Wird der Angeklagte wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 Abs. 1StGB verurteilt, darf der Tatrichter nicht strafschärfend werten, daß der Angeklagte die erforderlichen Feststellungen auch nicht nachträglich ermöglicht hat.