BayObLG - Beschluß vom 26.06.1986 (RReg 1 St 80/86) - DRsp Nr. 1992/7009
BayObLG, Beschluß vom 26.06.1986 - Aktenzeichen RReg 1 St 80/86
DRsp Nr. 1992/7009
b-d. Vorfahrt des Benutzers einer durchgehenden Straße gegenüber einem von rechts aus einem Fußweg kommenden Kraftfahrzeug(c) trotz Zulassung beschränkten Fahrzeugverkehrs auf dem Fußweg durch Zusatzschild zum Zeichen 241 (Fußgänger);(d) auch dann, wenn auf der durchgehenden Straße das Gefahrenzeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts) steht.