BayObLG - Beschluß vom 28.03.1990 (RReg 2 St 89/90) - DRsp Nr. 1998/9997
BayObLG, Beschluß vom 28.03.1990 - Aktenzeichen RReg 2 St 89/90
DRsp Nr. 1998/9997
Derjenige, der lediglich eine Mahnung zur Bezahlung einer Geldbuße samt Kosten erhält, muß grundsätzlich nicht davon ausgehen, daß gegen ihn ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid ergangen ist, in dem ein Fahrverbot angeordnet wurde.