BayObLG - Beschluß vom 29.06.1982 (1 ObOWi 20/82) - DRsp Nr. 1994/7426
BayObLG, Beschluß vom 29.06.1982 - Aktenzeichen 1 ObOWi 20/82
DRsp Nr. 1994/7426
Es ist grundsätzlich gestattet, entlang dem querverlaufenden rückwärtigen Abschluß einer Sackgasse zu parken. Hierbei muß das Fahrzeug so abgestellt werden, daß seine rechte Seite diesem Abschluß nicht zugekehrt ist.