BayObLG - Beschluß vom 29.09.1982 (1 ObOWi 223/82) - DRsp Nr. 1994/7419
BayObLG, Beschluß vom 29.09.1982 - Aktenzeichen 1 ObOWi 223/82
DRsp Nr. 1994/7419
Solange an einem vorausfahrenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger nicht eingeschaltet ist, ist ein Überholen nicht schon deshalb unzulässig, weil sich dieses Fahrzeug einem noch langsameren Vordermann nähert.