BayObLG - Beschluß vom 30.01.1975
1 ObOWi 2/75
Normen:
StVO § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VRS 48, 448
VerkMitt 1975, 43

BayObLG - Beschluß vom 30.01.1975 (1 ObOWi 2/75) - DRsp Nr. 1994/7581

BayObLG, Beschluß vom 30.01.1975 - Aktenzeichen 1 ObOWi 2/75

DRsp Nr. 1994/7581

1. Soweit eine Mitbenutzung des Gehwegs nicht durch Bodenmarkierung oder Verkehrszeichen gestattet ist, dürfen Kraftwagen auch nicht mit nur zwei Rädern auf dem Gehweg geparkt werden. 2. Unzulässiges Parken auf einem Gehweg ist als Verstoß gegen § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO zu ahnden.

Normenkette:

StVO § 2 Abs. 1 ;

Hinweise:

Siehe auch Seebald, DAR 1978, 240: "Wann ist das Parken auf Gehwegen ordnungswidrig?"

Fundstellen
VRS 48, 448
VerkMitt 1975, 43