BayObLG - Beschluß vom 30.06.1986 (2 ObOWi 205/86) - DRsp Nr. 1994/7326
BayObLG, Beschluß vom 30.06.1986 - Aktenzeichen 2 ObOWi 205/86
DRsp Nr. 1994/7326
Eine das Überholen verbietende unklare Verkehrslage liegt nicht schon dann vor, wenn nach dem Ende eines Überholverbotes, das eine Fahrzeugkolonne durchfahren hat, ein Kraftfahrzeug ohne den linken Richtungsanzeiger zu setzen, mit gleicher Geschwindigkeit hinter einem Lkw herfährt.