BayObLG - Beschluß vom 30.10.1981 (1 ObOWi 115/81) - DRsp Nr. 1994/7451
BayObLG, Beschluß vom 30.10.1981 - Aktenzeichen 1 ObOWi 115/81
DRsp Nr. 1994/7451
Eine Ausnahmegenehmigung, die den Betrieb eines überlangen Kraftfahrzeugs zur Beförderung unteilbarer Ladungen gestattet, deckt eine mit einem solchen Transport verbundene Leerfahrt auch dann, wenn auf ihr, ohne daß damit ein ins Gewicht fallender Umweg verbunden wäre, eine Ladung befördert wird, die die Inanspruchnahme der Ausnahmegenehmigung nicht rechtfertigt.