BayObLG - Urteil vom 04.12.1981 (RReg 1 St 392/81) - DRsp Nr. 1996/16392
BayObLG, Urteil vom 04.12.1981 - Aktenzeichen RReg 1 St 392/81
DRsp Nr. 1996/16392
Eine Verwarnung mit Strafvorbehalt kann nicht mit der Anordnung eines Fahrverbots verbunden werden, weil der Wortlaut des § 44 Abs. 1 Satz 1 StGB insoweit eindeutig ist und das Fahrverbot auch nicht unter den Nebenfolgen erwähnt wird, die nach § 59 Abs. 3 Satz 1 StGB neben einer solchen Verwarnung zulässig sind. Gleichwohl ist auf ein alleiniges Rechtsmittel des Angeklagten das Fahrverbot nicht aufzuheben, wenn nach Auffassung des Rechtsmittelgerichts die Voraussetzungen für die Verhängung eines Fahrverbots, nicht aber die des § 59StGB vorliegen.
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