BayObLG - Urteil vom 04.12.1981
RReg 1 St 392/81
Normen:
StGB § 44 Abs. 1, S. 1, § 59 Abs. 1, Abs. 3 S. 1; StPO § 331 Abs. 1, § 358 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp III(310)89c
NStZ 1982, 258
VRS 62, 264

BayObLG - Urteil vom 04.12.1981 (RReg 1 St 392/81) - DRsp Nr. 1996/16392

BayObLG, Urteil vom 04.12.1981 - Aktenzeichen RReg 1 St 392/81

DRsp Nr. 1996/16392

Eine Verwarnung mit Strafvorbehalt kann nicht mit der Anordnung eines Fahrverbots verbunden werden, weil der Wortlaut des § 44 Abs. 1 Satz 1 StGB insoweit eindeutig ist und das Fahrverbot auch nicht unter den Nebenfolgen erwähnt wird, die nach § 59 Abs. 3 Satz 1 StGB neben einer solchen Verwarnung zulässig sind. Gleichwohl ist auf ein alleiniges Rechtsmittel des Angeklagten das Fahrverbot nicht aufzuheben, wenn nach Auffassung des Rechtsmittelgerichts die Voraussetzungen für die Verhängung eines Fahrverbots, nicht aber die des § 59 StGB vorliegen.