BayObLG - Urteil vom 06.05.1964
RReg 1 St 679/63
Normen:
StVO (a.F.) § 1 ;
Fundstellen:
VRS 27, 223
VerkBl 1964, 531

BayObLG - Urteil vom 06.05.1964 (RReg 1 St 679/63) - DRsp Nr. 1994/7639

BayObLG, Urteil vom 06.05.1964 - Aktenzeichen RReg 1 St 679/63

DRsp Nr. 1994/7639

1. Die Fahrregeln des mehrspurigen Verkehrs finden auch Anwendung, wenn im dichten städtischen Verkehr bei genügender Fahrbahnbreite eine geordnete, aufgeschlossene Fahrzeugreihe auf dem linken Fahrstreifen fährt, während sich rechts von ihr Fahrzeuge in größeren Abständen oder Einzelfahrzeuge bewegen. Diese Fahrzeuge dürfen also auch schneller fahren als die linke Reihe. 2. Wer, etwa zum Zweck des Linkseinordnens, aus der weiterführenden rechten Fahrspur in die sich gleichfalls fortsetzende linke überwechselt, darf dabei Benutzer der letzteren nicht durch ein Sichdavorsetzen in zu knappem Abstand gefährden.

Normenkette:

StVO (a.F.) § 1 ;

Hinweise:

Siehe auch Haeger, NJW 1961, 764: "Bundeswehrkolonnen im Straßenverkehr"; v. Nitzsch, DAR 1964, 257: "Der Wechsel der Fahrspur im mehrspurigen Verkehr."

Fundstellen
VRS 27, 223
VerkBl 1964, 531