BayObLG - Urteil vom 09.02.1990 (RReg 2 St 417/89) - DRsp Nr. 1998/9984
BayObLG, Urteil vom 09.02.1990 - Aktenzeichen RReg 2 St 417/89
DRsp Nr. 1998/9984
Bei der Beurteilung der Frage, ob im Zusammenhang mit einem durch einen alkoholisierten Kraftfahrer im fließenden Verkehr verursachten Autounfall ein bedeutender Sachwert konkret gefährdet wurde, darf nicht allein auf den tatsächlich eingetretenen, nicht bedeutenden Sachschaden abgestellt werden; vielmehr sind alle konkreten Umstände des Falles, insbesondere die Fahrweise des Täters, zu berücksichtigen.