BayObLG - Urteil vom 16.10.1981 (RReg 1 St 324/81) - DRsp Nr. 1994/7456
BayObLG, Urteil vom 16.10.1981 - Aktenzeichen RReg 1 St 324/81
DRsp Nr. 1994/7456
Strafaussetzung setzt voraus, daß die Erwartung, der Verurteilte werde keine Straftaten mehr begehen, nicht nur für die Dauer der Bewährungszeit, sondern ohne zeitliche Begrenzung gerechtfertigt ist.