BayObLG - Urteil vom 23.03.1990 (RReg 1 St 40/90) - DRsp Nr. 1997/1058
BayObLG, Urteil vom 23.03.1990 - Aktenzeichen RReg 1 St 40/90
DRsp Nr. 1997/1058
»Nach Auffassung des Senats liegen derzeit keine hinreichend gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, die es rechtfertigen, abweichend von der bisherigen Rechtsprechung den Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit auf einen Wert unter 1,3 o/oo festzusetzen.«