A.A.: OLG Schleswig v. 20.7.1977, DAR 1978, 50. Der BGH hat im Urteil v. 3.10.1978 (VRS 55, 420) die Vorlegungsvoraussetzungen verneint und die Sache an das BayObLG zurückgegeben, das daraufhin durch Beschl. v. 15.11.1978 (unveröffentlicht) wie im Vorlagebeschl. entschieden hat.
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