BayVerfGH - Beschluß vom 29.08.1978 (Nr. AN 0357-X/78) - DRsp Nr. 1994/2873
BayVerfGH, Beschluß vom 29.08.1978 - Aktenzeichen Nr. AN 0357-X/78
DRsp Nr. 1994/2873
Die sofortige Vollziehung der Auferlegung eines Fahrtenbuches muß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwischen Verstoß gegen Verkehrsvorschriften und der Maßnahme genügen. Dies ist nicht der Fall, wenn es sich lediglich um einen geringfügigen Verstoß handelt, wie ihn das Parken eines Kfz auf dem Gehweg darstellt.