Befriedigungsvorrecht des Verletzten gegenüber Ersatzansprüchen des Sozialversicherungsträgers bei Beschränkung der Deckungssumme
BGH, Urteil vom 07.11.1978 - Aktenzeichen VI ZR 86/77
DRsp Nr. 1994/5280
Befriedigungsvorrecht des Verletzten gegenüber Ersatzansprüchen des Sozialversicherungsträgers bei Beschränkung der Deckungssumme
Reicht der Direktanspruch gegen den Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer wegen Beschränkung der Deckungssumme nicht aus, sowohl die Ersatzansprüche des Sozialversicherungsträgers wie die des Verletzten aus einem Verkehrsunfall zu befriedigen, so steht dem Verletzten an dem Direktanspruch ein Befriedigungsvorrecht vor dem Sozialversicherungsträger zu.