1. Die Revision des Angeklagten wird mit der Maßgabe verworfen, dass
a) das Urteil des Landgerichts Berlin vom 5. September 2018 im Schuldspruch dahin geändert wird, dass der Angeklagte der vorsätzlichen Körperverletzung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung und im zweiten Fall in Tateinheit mit Freiheitsberaubung, versuchter Nötigung und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sowie des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig ist und
b) die im Fall 4 der Urteilsgründe verhängte Einzelgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15,00 Euro entfällt.
2. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
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