BGH, Urteil vom 15.11.1978 - Aktenzeichen VIII ZR 290/77
DRsp Nr. 1994/5277
Begriff des Abzahlungsgeschäfts
Ein Abzahlungsgeschäft liegt auch dann nicht vor, wenn beim Kauf eines neuen Kraftfahrzeugs ein Teil des Kaufpreises bis zu dem in einem Agenturvertrag geregelten Verkauf des Gebrauchtwagens des Käufers gestundet wird, der Restkaufpreis aber bar zu zahlen ist, falls der Gebrauchtwagen nicht zu dem im Agenturvertrag vorgesehenen Mindestpreis verkauft werden kann.
Normenkette:
AbzG § 1 ;
Hinweise:
Ergänzung zu BGH v. 22.02.1978, BGHZ 70, 378 = NJW 1978, 1315 = MDR 1978, 749. So auch OLG Hamm v. 31.10.1977, DAR 1978, 104. A.A.: LG Hannover v. 30.03.1977, DAR 1978, 104.