Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Endbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kelheim vom 23.05.2018 in Nummer 2 abgeändert.
a)Der dritte Absatz betreffend das Anrecht der Antragstellerin bei der A.. L....-AG wird wie folgt neu gefasst:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der A... L...-AG (Vers. Nr........) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 1.777,77 Euro, bezogen auf den 31. 01. 2018, übertragen.
Die Übertragung erfolgt gemäß der Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des
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