Der bei der Firma Wilhelm M.-GmbH als Verkaufsfahrer beschäftigte Kraftfahrer Bernhard B. war bei der Klägerin gesetzlich gegen Unfall versichert.
Am 20. April 1957 befuhr B. gegen 7.00 Uhr morgens bei hellem, sonnigem Wetter mit einem Lieferwagen seiner Arbeitgeberin (Ford-Bully) in W. den B.-Weg in süd-ostwärtiger Richtung. Auf dem unbeschranktem Bahnübergang B.-Weg fuhr er auf den vorausfahrenden Tender der Lokomotive des fahrplanmäßigen Zuges der Beklagten auf, der - für ihn von links - mit einer Geschwindigkeit von etwa 40 km/h herangekommen war. Er erlitt dabei so schwere Verletzungen, dass er noch an der Unfallstelle verstarb.
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