Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 7. Juni 2019 wird
a)der Schuldspruch in dem Fall II. 2 Buchst. c der Urteilsgründe dahin geändert, dass der Angeklagte der vorsätzlichen Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis schuldig ist;
b)die Einzelstrafe in diesem Fall auf einen Monat Freiheitsstrafe herabgesetzt;
c) 2. 3.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|