Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 6. September 2018 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil des Klägers erkannt ist.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Ersatz restlichen Sachschadens aus einem Verkehrsunfall vom 1. April 2017 in Anspruch. Die Beklagte ist der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners, dessen Einstandspflicht dem Grunde nach außer Streit steht. Bei dem Unfall wurde das im Farbton "phantomschwarz Perleffekt" lackierte Fahrzeug des Klägers beschädigt.
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