Bemessung des Schadensersatzes für einen widerrechtlich gefällten Baum
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.1996 - Aktenzeichen 18 U 118/95
DRsp Nr. 1997/9591
Bemessung des Schadensersatzes für einen widerrechtlich gefällten Baum
Schadensersatz für einen widerrechtlich gefällten alten, auf einem Privatgrundstück stehenden Baum, und zwar als Wertersatz gemäß § 251 Abs. 2BGB, bemessen nach der "Methode Koch".