Bemessung des Schmerzensgeldes bei schwerer Hirnverletzung und hierdurch bedingt fehlenden Leidensdruck
BGH, Urteil vom 22.06.1982 - Aktenzeichen VI ZR 247/80
DRsp Nr. 1994/4845
Bemessung des Schmerzensgeldes bei schwerer Hirnverletzung und hierdurch bedingt fehlenden Leidensdruck
Ist der Verletzte zwar noch empfindungsfähig, leidet er aber infolge erheblicher, durch eine schwere Hirnverletzung verursachter Ausfälle weder körperlich noch seelisch unter seiner Beeinträchtigung, so ist der weitgehende Wegfall der Funktionen des Schmerzensgeldes bei der Bemessung seiner Höhe mindernd zu berücksichtigen.