BGH, Urteil vom 08.06.1982 - Aktenzeichen VI ZR 288/79
DRsp Nr. 1996/28998
Bemessung des Unterhaltsschadens
(a) Der wegen Unterhaltsschadens nach § 844 Abs. 2BGB Ersatzberechtigte ist in der Disposition über die Verwendung der Ersatzleistung grundsätzlich frei, kann allerdings insoweit fiktive Kosten nur in den Grenzen der Erforderlichkeit in Rechnung stellen.(b) Bemessung der "Ersatzansprüche von Witwer und Kind nach Tötung der Ehefrau und Mutter, wenn die Betreuung der beiden Geschädigten entgeltlich durch eine Verwandte übernommen und damit der weitere familiäre Kontakt zwischen Vater und Kind ermöglicht wird".