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Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
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Rechtsprechung
2007
BGH
BGH - Beschluß vom 11.10.2007
II ZR 195/06
Normen:
BGB
§
249
;
Vorinstanzen:
OLG Köln, vom 02.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen
17 U 41/05
LG Köln, vom 04.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen
27 O 406/04
Berechnung des Nutzungsausfalls eines gewerblich genutzten Kfz
BGH,
Beschluß
vom 11.10.2007
- Aktenzeichen II ZR 195/06
DRsp Nr. 2007/21309
Berechnung des Nutzungsausfalls eines gewerblich genutzten Kfz
Im Falle der gewerblichen Nutzung eines Kfz ist der Ausfallschaden konkret zu berechnen.
Normenkette:
BGB
§
249
;
Gründe:
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