Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 05.06.2018, Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 79,62 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 09.05.2017 sowie weitere 440,15 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.01.2017 zu bezahlen.
2. 3. 4. 5. 6. II. III. IV. V.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|