Die Revision der Beklagtenseite gegen das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 16. Januar 2015 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 2.817,56 € festgesetzt.
Von Rechts wegen
Die Klägerseite (Versicherungsnehmerin: im Folgenden d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden Versicherer) Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge zweier fondsgebundener Lebensversicherungen und Nutzungsersatz wegen ungerechtfertigter Bereicherung.
Diese wurden jeweils aufgrund eines Antrags d. VN mit Versicherungsbeginn zum 1. Oktober 2004 bzw. zum 1. November 2004 nach dem so genannten Policenmodell des §
Jeweils mit Schreiben vom 28. Mai 2013 erklärte d. VN den Widerspruch nach §
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