Die Revision des Klägers und die Anschlussrevision der Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Meiningen vom 10. Dezember 2014 werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 4.712,12 € festgesetzt.
Die Klägerseite (Versicherungsnehmer: im Folgenden d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden Versicherer) Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer aufgeschobenen Rentenversicherung.
Diese wurde aufgrund eines Antrags d. VN mit Versicherungsbeginn zum 1. Dezember 2004 nach dem so genannten Policenmodell des §
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