Der Senat beabsichtigt, die Revision gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 8. September 2022 gemäß § 552a Satz 1 ZPO auf Kosten der Klägerin zurückzuweisen.
Die Parteien erhalten Gelegenheit, hierzu binnen
eines Monats
Stellung zu nehmen.
I. Die Klägerin macht - soweit für das Revisionsverfahren noch von Interesse - aus behauptet abgetretenem Recht Ansprüche auf bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von zwei Lebensversicherungsverträgen geltend.
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