Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
2.Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Arnsberg zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht Arnsberg hat den bis dahin nicht verteidigten Angeklagten mit Urteil vom 02.10.2019: (Az. 4 Ds-
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