Die Klägerin verlangt Versicherungsschutz für einen an ihrem Pkw entstandenen Unfallschaden. Sie unterhält bei dem Beklagten eine Vollkaskoversicherung, der die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat ihr stattgegeben. Mit der Revision erstrebt der Beklagte die Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils.
Die Revision ist im Ergebnis erfolglos.
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