LG Osnabrück - Urteil vom 20.12.2002
1 O 2851/02

Beschädigungen an Kraftfahrzeugen beim Durchfahren von gut erkennbaren tiefen Schlaglöchern - Ersatzansprüche

LG Osnabrück, Urteil vom 20.12.2002 - Aktenzeichen 1 O 2851/02

DRsp Nr. 2004/3163

Beschädigungen an Kraftfahrzeugen beim Durchfahren von gut erkennbaren tiefen Schlaglöchern - Ersatzansprüche

»Keine Ersatzansprüche für Beschädigungen an Kraftfahrzeugen beim Durchfahren von gut erkennbaren 10 bis 15 cm tiefen Schlaglöchern, die infolge von Regen mit Wasser gefüllt sind.«

Tatbestand:

Der Kläger nimmt die beklagte Stadt wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht in Anspruch.