BayObLG - Beschluß vom 30.08.1985
RReg 1 St 138/85
Normen:
StGB §§ 142, 222, 315c, 316 ; StPO § 318 ;
Fundstellen:
DAR 1986, 248 (Rüth)

Beschränkung der Berufung auf einen Tatkomplex

BayObLG, Beschluß vom 30.08.1985 - Aktenzeichen RReg 1 St 138/85

DRsp Nr. 1998/9448

Beschränkung der Berufung auf einen Tatkomplex

Der Angeklagte kann die von ihm eingelegte Berufung nicht wirksam auf den Tatkomplex "Herbeiführung des <ersten> Unfalls" beschränken, wenn er im Zustand alkoholbedingter Fahruntauglichkeit einen tödlichen Unfall verursacht, anschließend die Fahrt fortgesetzt, hierbei einen weiteren Unfall verursacht, die Fahrt dann erneut fortgesetzt und hat das Erstgericht ihn wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (nach dem ersten Unfall) in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs (Herbeiführung des zweiten Unfalls) und wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (nach dem zweiten Unfall) in Tateinheit mit fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt hat.

Normenkette:

StGB §§ 142, 222, 315c, 316 ; StPO § 318 ;
Fundstellen