I.
Durch Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle des Thüringer Polizeiverwaltungsamtes vom 06.11.2003 wurden gegen den Betroffenen wegen Führens eines Kfz mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Alkoholatemkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr geführt hat, eine Geldbuße von 250,00 EUR sowie ein Fahrverbot von 1 Monat ausgesprochen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|