BayObLG - Beschluß vom 22.05.1986
RReg 2 St 111/86
Normen:
StGB §§ 316, 323a ;
Fundstellen:
DAR 1987, 310 (Bär)

Bestimmung der Rauschtat in den Urteilsgründen bei Verurteilung wegen Vollrausches

BayObLG, Beschluß vom 22.05.1986 - Aktenzeichen RReg 2 St 111/86

DRsp Nr. 1998/9541

Bestimmung der Rauschtat in den Urteilsgründen bei Verurteilung wegen Vollrausches

Hat das Gericht den Angeklagten wegen Vollrausches verurteilt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, ob als Rauschtat § 316 Abs. 1 StGB oder § 316 Abs. 2 StGB angenommen wurde.

Normenkette:

StGB §§ 316, 323a ;
Fundstellen
DAR 1987, 310 (Bär)