Bestimmung der Rauschtat in den Urteilsgründen bei Verurteilung wegen Vollrausches
BayObLG, Beschluß vom 22.05.1986 - Aktenzeichen RReg 2 St 111/86
DRsp Nr. 1998/9541
Bestimmung der Rauschtat in den Urteilsgründen bei Verurteilung wegen Vollrausches
Hat das Gericht den Angeklagten wegen Vollrausches verurteilt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, ob als Rauschtat § 316 Abs. 1StGB oder § 316 Abs. 2StGB angenommen wurde.