Die sofortige Beschwerde ist unbegründet.
I.
Das Landgericht hat die Kosten des Rechtsstreits im Ergebnis zu Recht gemäß § 91 a ZPO der Beklagten auferlegt. Denn die Beklagte hat zur Klageerhebung Anlass gegeben.
1. Die Klagebefugnis des Klägers ergibt sich aus §
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