Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim vom 18. Oktober 2018 wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zurückgewiesen.
Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Über das Vermögen des B. (nachfolgend: Schuldner) wurde am 28. Februar 2017 ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet und der weitere Beteiligte und Rechtsbeschwerdeführer zum Insolvenzverwalter (nachfolgend: Beteiligter) berufen. Mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens am 28. Dezember 2017 wurde der Beteiligte zum Treuhänder bestellt.
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