I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 18.10.2018 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam -
1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger € 7.887,99 zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
a) aus € 6.307,44 ab 28.01.2017 und
b) aus weiteren € 1.580,55 ab 11.01.2018
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen fallen der Beklagten zur Last.
III. Das Berufungsurteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Gleiches gilt für die angefochtene Entscheidung, soweit sie aufrechterhalten wird.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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